Einreise nach Marokko

Von der Marrakesch.com-Redaktion Aktualisiert: Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Einreise nach Marokko

Kurz erklärt: Für Marokko brauchst du als deutsche Staatsangehörige einen Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Der Personalausweis genügt nicht. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist kein Visum nötig. Bargeld darfst du nur bis 2.000 Dirham ein- und ausführen, Drohnen sind verboten.

Welche Reisedokumente brauche ich für Marokko?

Die Einreise ist mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass möglich. Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis werden nicht anerkannt. Das gilt auch dann, wenn du im Rahmen einer Pauschalreise, einer Touristengruppe oder auf einem Charterflug reist. Wer nur einen Personalausweis vorzeigen kann, wird von den Grenzbeamten zurückgewiesen und muss den nächstmöglichen Rückflug antreten.

Auch die Deutsche Botschaft in Rabat kann in diesem Fall nicht helfen: Sie stellt für die Einreise kein Passersatzpapier aus. Prüfe deshalb schon bei der Buchung, ob dein Pass vorhanden und unbeschädigt ist. Die Einreise wird auch verweigert, wenn der Pass beschädigt oder die maschinenlesbare Zeile unvollständig ist. Ein aufgeweichter, eingerissener oder an der Datenseite abgenutzter Pass ist also ein Risiko, das du vor dem Abflug beseitigen solltest.

Wie lange muss mein Reisepass gültig sein?

Dein Reisedokument muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Maßgeblich ist also der Tag, an dem du ankommst, nicht der Tag der Abreise. Läuft dein Pass in fünf Monaten ab, kannst du nicht einreisen, selbst wenn du nur ein Wochenende bleibst. Die Ausreise mit einem abgelaufenen Reisepass ist ebenfalls nicht möglich.

Rechne vor der Reise nach und beantrage einen neuen Pass rechtzeitig. Wenn die Zeit knapp wird, kannst du an deinem Wohnort in Deutschland ein Expressverfahren nutzen. Ein Städtetrip nach Marrakesch lässt sich kurzfristig buchen, ein Pass nicht. Kontrolliere das Ablaufdatum deshalb als Erstes, noch vor der Suche nach Flügen und einer Unterkunft im Gassengewirr der Medina.

Brauche ich ein Visum für Marokko?

Deutsche Staatsangehörige brauchen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tage kein Visum. Ein längerer Aufenthalt ist ein Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht und wird strafrechtlich geahndet.

Wer den visumfreien Zeitraum überzogen hat, wird an der Ausreise gehindert und muss das weitere Verfahren mit der Grenzpolizei klären. Die Deutsche Botschaft Rabat hat darauf keinen Einfluss. Über eine Verlängerung, die vor Ablauf der 90 Tage beantragt wird, entscheidet die Ausländerpolizei. Dafür ist in der Regel ein vollständiger Antrag nötig, mit Nachweis über finanzielle Mittel, gegebenenfalls einem Arbeitsvertrag in Marokko, einem aktuellen polizeilichen Führungszeugnis und einer Begründung, warum der längere Aufenthalt erforderlich ist. Für einen normalen Urlaub spielt das keine Rolle, für längere Aufenthalte, etwa als Digitalnomade, solltest du den Zeitraum im Blick behalten.

Was gilt für Kinder und Minderjährige?

Für Kinder gilt dasselbe wie für Erwachsene: Sie brauchen ein eigenes Reisedokument, also einen Reisepass oder einen Kinderreisepass. Eltern sollten vorsorglich die Geburtsurkunden ihrer Kinder oder beglaubigte Kopien mitnehmen, um bei Rückfragen die Elterneigenschaft nachzuweisen. Das ist besonders bei unterschiedlichen Nachnamen sinnvoll. In diesem Fall empfiehlt sich auch die Heiratsurkunde der Eltern.

Reisen Minderjährige ohne den gesetzlichen Vertreter, sollten sie zusätzlich zum Reisepass eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters dabeihaben. Das betrifft etwa Klassenfahrten, Ferien bei den Großeltern oder Reisen mit nur einem Elternteil. Mehr zum Urlaub mit Kindern findest du auf der Seite Familienurlaub in Marrakesch.

Was gilt für Doppelstaatler mit marokkanischem Pass?

Wer neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzt, kann in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen. Meist musst du aber auch den marokkanischen Personalausweis CNIE vorlegen, die elektronische Identitätskarte. Marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren müssen sie gesetzlich besitzen. Die marokkanischen Grenzbehörden verweigern Doppelstaatlern die Ausreise, wenn kein gültiger deutscher Reisepass oder Passersatz vorliegt.

Wichtig ist ein Detail zur Einbürgerung: Wer seinen marokkanischen Pass bei der Einbürgerung in Deutschland an eine marokkanische Auslandsvertretung zurückgegeben hat, verliert damit nicht die marokkanische Staatsangehörigkeit. Für die marokkanischen Behörden bleibst du marokkanischer Staatsangehöriger. Bei Fragen wendest du dich an die zuständige Auslandsvertretung Marokkos.

Wie viel Bargeld darf ich mitbringen?

In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen. Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig. Bargeld in Dirham darfst du nur bis höchstens 2.000 MAD ein- oder ausführen. Das hängt mit der geschlossenen Währung zusammen: Der Dirham lässt sich außerhalb Marokkos kaum beschaffen, du tauschst Euro also vor Ort. Wie das in der Praxis funktioniert, steht auf der Seite Geldwechsel und Banken.

Der Besitz von Falschgeld ist strafbar und kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden. Tausche deshalb nur in Wechselstuben und Banken und zähle die Scheine am Schalter nach. Gehe nicht auf Angebote von Straßenhändlern ein.

Was darf ich zollfrei einführen und was ist verboten?

Waren für nicht-kommerzielle Zwecke dürfen bis zu einem Gegenwert von 2.000 MAD zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Alles darüber hinaus muss deklariert und verzollt werden. Ausnahmen sind nicht bekannt. Das ist für Urlauber relevant, die Geschenke, Elektronik oder Kleidung in größerer Menge mitbringen.

Verboten ist die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien. Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen erteilt die Lebensmittelbehörde ONSSA. Streng verboten ist außerdem die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art. Wer dagegen verstößt, wird strafrechtlich verfolgt, und der Zoll beschlagnahmt das Gerät. Lass die Drohne also zu Hause, auch wenn die Dachterrassen und die Landschaft am Atlasgebirge verlockend aussehen.

Bei der Ausfuhr gilt: Geschützte Kulturgüter, zu denen Fossilien gehören, unterliegen besonderen Bestimmungen. Wer Steine, Fossilien oder Antiquitäten kaufen will, fragt vorher beim marokkanischen Zoll nach. Weitere Informationen zur Ein- und Ausfuhr persönlicher Gegenstände erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium.

Welche Impfungen sind bei der Einreise Pflicht?

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Kommst du aus einem Land mit lokaler Übertragung von Poliomyelitis, kann der Nachweis einer Polio-Impfung verlangt werden. Das betrifft vor allem Reisende, die vorher in anderen Ländern waren. Welche Impfungen darüber hinaus sinnvoll sind, steht auf der Seite Gesundheit und Impfungen.

Kann ich mit dem eigenen Auto einreisen?

Ja, aber der Aufwand ist hoch. Ein bei der Einreise eingeführtes Fahrzeug muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert, und es drohen hohe Zollstrafen, auch bei Unfallwagen. Du darfst das Fahrzeug Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Zolls überlassen. Eingeführte Fahrzeuge, die nicht wieder ausgeführt werden, etwa nach einem Verkauf oder einem Unfall, müssen verzollt werden.

Mitgeführt werden muss eine für Marokko gültige Grüne Versicherungskarte. Die Polizei verlangt sie gelegentlich, bei einem Unfall in jedem Fall. Für einen Urlaub in Marrakesch ist ein Mietwagen vor Ort meist einfacher. Der deutsche Führerschein wird für einen Aufenthalt bis zu einem Jahr anerkannt. Ein Reisepass darf bei einer Mietwagenfirma nicht als Sicherheit hinterlegt werden.

Was tun, wenn Pass oder Personalausweis fehlen?

Geht dein Reisepass in Marokko verloren oder läuft er vor der Ausreise ab, kann die Deutsche Botschaft Rabat einen Reiseausweis als Passersatz für die Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In der Hauptreisezeit musst du mit Wartezeiten von mehreren Wochen rechnen. Wer nur eine Kopie hat, kommt schneller voran. Deshalb ist es sinnvoll, eine Kopie oder ein Foto des Reisepasses mitzuführen und getrennt vom Original aufzubewahren.

Nimm im Alltag nur eine Farbkopie des Passes mit und lass das Original im Hotelsafe. Das schützt vor Verlust in der Menge auf dem Djemaa el-Fna und in den Souks. Weitere Hinweise zur Vorsicht in der Altstadt stehen auf der Seite Sicherheit in Marrakesch.

Wie sieht eine sinnvolle Checkliste vor dem Abflug aus?

Mit wenigen Punkten bist du auf der sicheren Seite. Prüfe das Ablaufdatum deines Reisepasses, es muss mindestens sechs Monate nach dem Ankunftstag liegen. Kontrolliere den Zustand der Datenseite. Lege Kopien an, am besten digital und auf Papier. Nimm bei Reisen mit Kindern die Geburtsurkunden mit. Lass Drohne, Pflanzen und größere Warenmengen zu Hause. Tausche Geld erst vor Ort und halte dich an die Grenze von 2.000 MAD.

Plane die Ankunft am Flughafen Marrakesch-Menara mit Puffer, denn die Passkontrolle kann je nach Ankunftszeiten dauern. Für die Fahrt in die Stadt lohnt ein Blick auf die Seite Fortbewegung in Marrakesch, für die Mobilfunkkarte auf Handy, SIM und Strom.

Wo finde ich aktuelle Regeln?

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Verbindlich sind die Auskünfte der Vertretungen Marokkos, also der Botschaft und der Konsulate. Das Auswärtige Amt veröffentlicht die Reise- und Sicherheitshinweise für Marokko, Stand der Hinweise ist der 8. Oktober 2026. Das marokkanische Außenministerium bietet ausführliche Informationen zur Einreise und zu konsularischen Angelegenheiten auch in deutscher Sprache.

Schau vor jeder Reise kurz nach, ob sich etwas geändert hat. Das kostet zwei Minuten und erspart dir im ungünstigen Fall einen verpassten Flug.

Geheimtipp: Fotografiere die Datenseite deines Passes und speichere das Bild offline auf dem Smartphone. Mit einer zweiten Kopie im Gepäck und einer im Hotelsafe sparst du dir bei Verlust viel Zeit auf der Botschaft.
Weiter planen: Welche Reisezeit zu deinem Aufenthalt passt, zeigt die Seite Beste Reisezeit für Marrakesch.

Häufige Fragen zur Einreise nach Marokko

Reicht der Personalausweis für Marokko?

Nein. Du brauchst einen Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Kinderreisepass.

Wie lange muss der Reisepass gültig sein?

Bei der Einreise muss er noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Brauche ich ein Visum für Marrakesch?

Nein, für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen nicht.

Wie viel Bargeld darf ich einführen?

Höchstens 2.000 MAD in bar. Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig.

Darf ich eine Drohne mitbringen?

Nein. Die Einfuhr von Flugdrohnen ist streng verboten, der Zoll beschlagnahmt das Gerät.

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